Abhängig vom Beschädigungsumfang des Fahrzeuges kann der Kostenvoranschlag zur Darlegung von Schadenshöhen bis ca. 700,00 € (so genannte Bagatellschäden) verwandt werden. Wie im Gutachten werden Beweise gesichert, das Fahrzeug dokumentiert sowie die Kosten der Beseitigung des Schadens in einer Kalkulation dargelegt. Der Schadensumfang wird zudem durch Lichtbilder dokumentiert. Die anfallenden Kosten für diesen beweissichernden Kostenvoranschlag müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
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